

Nationalbank der Ukraine auch NBU (ukrainisch Національний банк України, НБУ) ist die zentrale Notenbank der Ukraine. Die Nationalbank der Ukraine ist eine juristische Person des ukrainischen Rechtes mit Sitz in Kiew, deren unmittelbarer Eigentümer der Staat Ukraine ist. Die Nationalbank der Ukraine vollzieht ihre Tätigkeit aufgrund der ukrainischen Verfassung (Art. 99) und des speziellen Gesetzes zur Nationalen Bank der Ukraine.
Rechtliche Lage Rechtlichen Status und Organisation der Nationalbank der Ukraine, ihr Aufgabenbereich und die Vollziehung dieser Aufgaben regeln die Verfassung der Ukraine und das Gesetz zur Nationalen Bank der Ukraine. Die Nationalbank ist eine juristische Person des ukrainischen Rechtes. Ihr Vermögen ist ein Objekt der staatlichen Eigentumsrechte und steht in voller wirtschaftlicher Verfügung der Bank. Das Grundkapital der Nationalbank beträgt 10 Mio. Hrywnja (ca. 1,6 Mio. EUR) und steht im vollen Eigentum der Ukraine. Das Grundkapital ist zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Nationalbank bestimmt. Die Nationalbank der Ukraine ist die zentrale Bank des Staates und eine höhere Verwaltungsbehörde zugleich, die für Aufsicht und Regulierung im Bankensektor des Landes zuständig ist. Ihr steht das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten zu.
Geschichte Das Bankensystem der unabhängigen Ukraine und damit auch die Nationalbank des Landes sind 1991 infolge der Desintegrierung des sowjetischen Bankensystems entstanden. Rechtliche Grundlage dafür bildete das von der Werchowna Rada am 20. März 1991 verabschiedete Bankengesetz der Ukraine. Das Gesetz trat zum 1. Mai 1991 in Kraft und hob das Bankenmonopol des Staates auf. Es entstand ein Bankensystem mit zwei Ebenen - den privaten Geschäftsbanken und einer staatlichen Zentralbank mit Aufsicht- und Regulierungsfunktionen. Zugleich übernahm damals noch Ukrainische SSR die Eigentumsrechte über die Ukrainische Republikanische Bank der Staatsbank der UdSSR (Repräsentanz der sowjetischen Notenbank in Kiew) sowie die Tochterbanken der drei anderen staatseigenen Kreditinstitute der Sowjetunion - der Industrie- und Investitionsbank der UdSSR (Prominvestbank SSSR), der Sparkasse der UdSSR (Sberbank SSSR) und der Außenhandelsbank der UdSSR (Wneschekonombank SSSR). Die Rada verfügte auch auf Basis der Ukrainischen Republikanischen Bank der Staatsbank der UdSSR die Nationalbank der Ukraine zu errichten und beauftragte den Ministerrat, die Regierung der Republik, und die Bank selbst mit der Ausarbeitung der Satzung und Beschaffung des Grundkapitals für die Nationalbank der Ukraine.
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